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Feststellanlagen (FSA) an Brandschutztüren und -toren

Feststellanlagen (FSA) an Brandschutztüren und -toren sind essenziell für den baulichen Brandschutz. Sie ermöglichen einen barrierefreien Zugang, stellen aber sicher, dass die Türen im Brandfall automatisch schließen. Eine defekte Feststellanlage kann dazu führen, dass sich Feuer und Rauch ungehindert ausbreiten.

Bestandteile einer Feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht aus mehreren Komponenten:

  • Rauchmelder (optional mit Wärmemelder)
  • Stromversorgung
  • Feststelleinrichtung
  • Auslösemechanismus
  • Handauslösetaster

Alle Bauteile müssen fehlerfrei arbeiten, um den Brandschutz sicherzustellen.

Gesetzliche Vorschriften und Normen

Feststellanlagen unterliegen verschiedenen Normen und Vorschriften:

  • DIN EN 14637: Bestimmt Anforderungen und Prüfungen für Feststellanlagen mit elektrischer Steuerung.
  • DIN 14677: Regelt die Instandhaltung von Feststellanlagen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verpflichtet Betreiber zur regelmäßigen Wartung.
  • Landesbauordnungen (LBO): Enthalten regionale Vorschriften zur Nutzung von Feststellanlagen.

Wartung und Prüfung von Feststellanlagen

Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft werden:

  • Alle drei Monate: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung durch Betreiber oder geschultes Personal.
  • Jährlich: Umfassende Prüfung durch eine befähigte Person oder zertifizierte Fachkraft.

Nicht gewartete Feststellanlagen können erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen und zum Verlust von Versicherungsansprüchen führen.

Fachgerechte Wartung durch unsere qualifizierte Techniker

Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen Wartung und Prüfung durchführen. Voraussetzungen:

  • Technische Ausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung
  • Weiterbildung zur befähigten Person gemäß DIN 14677
  • Regelmäßige Schulungen zur Wissenserweiterung